Förderprogramme

Die wichtigsten Förderprogramme wollen wir an dieser Stelle kurz vorstellen:

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Veröffentlicht am 25.10.2008

 

Was wird gefördert?

Sie erhalten eine erhöhte Einspeisevergütung, für den von Ihnen in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

Anlagen die im Jahr 2009 gebaut werden, erhalten die unten aufgeführten Einspeisevergütungen. Die Einspeisevergütung wird auf 20 Jahre gezahlt. Das Jahr der Inbetriebnahme wird hinzugerechnet. Die Mindestvergütung für Solarstrom beträgt 31,94 Cent pro Kilowattstunde.

Fotovoltaikanlagen, die auf oder an Gebäuden installiert werden, erhalten folgende Einspeisevergütung:

Vergütung nach EEG
Absenkung von 8%/Jahr
2010
ct/kWh
2009
ct/kWh
Aufdach bis 30 kW 39,14* 43,01
Aufdach, Anlagenteil > 30 kW
37,23 40,91
Aufdach, Anlagenteil > 100 kW 35,23 39,58
Freiflächen 28,43 31,94
Fassaden bis 30 kW 39,14 43,01
Fassaden, Anlagenteil über 30 kW 37,23 40,91
Fassaden, Anlagenteil über 100 kW 35,23 39,58

* bei Eigenverbrauch des Solarstroms liegt die Vergütung bei 22,76 cent/kWh

Gebäude sind alle selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Der Begriff wird durch die zuständigen Behörden teilweise unterschiedlich ausgelegt. In Streitfällen muss jeder Fall einzeln geprüft werden.

Die Einspeisevergütung einer Neuanlage wird jeweils ab dem 1. Januar des folgenden Jahres um 5 Prozent gesenkt. Der Vergütungszeitraum beträgt 20 Jahre, zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme. Von der jährlichen Degression ausgenommen ist die erhöhte Mindestvergütung von 5 Cent/kWh, für Anlagen die einen wesentlichen Bestandteil des Energiekonzeptes eines Gebäudes bilden.

Sollen an einem Gebäude mehrere Fotovoltaikanlagen entstehen gilt die Höhe der Einspeisevergütung für die gesamte Anlage. Vorausgesetzt die PV-Anlagen sind alle innerhalb von 6 aufeinander folgenden Kalendermonaten entstanden. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass auf einem Gebäude drei 30 kWp-Anlagen errichtet werden, die alle die Einspeisevergütung für Anlagen bis 30 kWp erhalten. Vermutlich gilt diese Einschränkung nur dann wenn alle Anlagen den gleichen Eigentümer haben. Das ist allerdings nicht explizit im Gesetz festgeschrieben.

Die Umsatzsteuer ist in den Mindestvergütungen nicht enthalten.

Wie beantrage ich die Vergütung ?

Die Verütung laut EEG, ergibt sich eben aus diesem Gesetz. Es verpflichtet die Netzbetreiber, den gesamten Solarstrom einer Anlage abzunehmen und entsprechend zu vergüten. Der Anschluss der Fotovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz muss dem Netzbetreiber lediglich angezeigt werden.

Wann erhalte ich das Geld?

Das Gesetz schreibt die Häufigkeit der Zahlungen für den eingespeisten Strom nicht vor. Von einer jährlichen Zahlung ist abzuraten, da Zinsverluste entstehen. Die Vergütung sollte monatlich oder vierteljährlich gezahlt werden. Auch Abschlagszahlungen wie beim Strombezug sind denkbar.

Die erhöhte Einspeisevergütung ist mit anderen Förderprogrammen koppelbar.


KfW-Gebäudesanierungsprogramm

Die Förderhöhe für Ihre geplante Anlage beträgt rund 3%.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in Wohngebäude durch langfristige, zinsgünstige Annuitäten-Darlehen mit Festzinssätzen. Die Gebäude müssen im Jahr 1978 oder früher fertig gestellt worden sein. Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 20 Jahren. Mindestens 1 Jahr und höchstens 3 Jahre sind tilgungsfrei. Eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren ist ebenfalls möglich und kann beantragt werden. Zudem werden verschiedene Maßnahmenpakete (Pakete 0-5) zur Energieeinsparung mit einem zusätzlichen Teilschulderlass des KfW-Darlehens gefördert.

Welche Maßnahmenpakete gibt es?

Gefördert werden verschiedene Maßnahmenpakete. Die Pakete 0 bis 3 dienen der Energieeinsparung (z.B. Erneuerung der Heizung, Wärmedämmung des Daches und Wärmedämmung der Außenwände), das Maßnahmenpaket 4 dient der nachweisbaren Reduktion von CO² und das Paket 5 fördert den Austausch alter Heizungen. Hier ist das Alter des Gebäudes kein Förderkriterium.

Gefördert wird:

Austausch von Kohle-, Öl- und Gaseinzelöfen, Nachtspeicherheizungen sowie Kohlezentralheizungen durch den Einbau von Wärmeversorgungsanlagen im Sinne der EnEV.

Austausch von Standardöl- und Gaskesseln, die vor dem 1. Juni 1982 eingebaut wurden, durch Öl- oder Gas-Brennwertkessel oder Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Biomasse und Umweltwärme) in Kombination mit einer solarthermischen Kollektoranlage.

Förderfähig sind auch die zur vollen Funktion der Anlage erforderlichen sonstigen Maßnahmen, wie die Schornsteinanpassung oder die Erneuerung von Heizkörpern, die Entsorgung alter Heizkessel sowie der Einbau von Steuerungs- und Regelungstechnik.

Reduktion von CO² im Rahmen des CO²-Minderungsprogramm.

Bis zu welcher Höhe erhalte ich ein zinsgünstiges Darlehen?

Es werden bis zu 100 % der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) gefördert - maximal 250 EUR pro qm Wohnfläche.

Die CO2-Einsparung im Maßnahmenpaket 4 wird mit maximal 200 EUR pro qm Wohnfläche gefördert. Die Förderung aus dem Maßnahmenpaket 5 beträgt maximal 80 EUR pro qm Wohnfläche. Die genauen Werte entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm der KfW.

Wie muss ich das Darlehen zurückzahlen?

Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 20 Jahren. Mindestens 1 Jahr und höchstens 3 Jahre sind tilgungsfrei. Eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren ist ebenfalls möglich und kann beantragt werden. Das kann sich besonders für größere Maßnahmen eignen.

Der Zinssatz liegt deutlich unter Kapitalmarktniveau und wird bei Zusage durch die KfW für die ersten 10 Jahre festgelegt und nach 10 Jahren neu bestimmt.

Die aktuellen Zinssätze erfahren Sie hier:

Tabelle "aktuelle Zinssätze der KfW-Förderbank"

In den ersten tilgungsfreien Jahren, werden Ihnen nur die Zinsen vierteljährlich auf den ausgezahlten Kreditbetrag berechnet. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit erfolgt die Tilgung des Darlehens gemeinsam mit den Zinsen in gleich hohen vierteljährlichen Beträgen. Die monatliche Belastung bleibt über die gesamte Dauer der Zinsbindung unverändert.

Wo kann ich das KfW-Darlehen beantragen?

Das KfW-Darlehen können Sie bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse beantragen. Die Darlehen müssen banküblich besichert werden. Form und Umfang der Besicherung wird im Rahmen der Kreditverhandlungen mit Ihrer Hausbank vereinbart. Genaue Informationen zum Programm finden Sie auf den Webseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter www.kfw-foerderbank.de.

Wie wird das Geld ausgezahlt?

Kredite bis zu 100.000 EUR werden in einer Summe oder in zwei Teilbeträgen, nach Baubeginn ausgezahlt. Kredite über 100.000 EUR werden nach Baufortschritt ausgezahlt.

Innerhalb von 9 Monaten nach Auszahlung ist ein Verwendungsnachweis über die Hausbank bei der KfW einzureichen.

KfW-Darlehen können mit anderen Fördermitteln und der Investitionszulage kombiniert werden. Die Summe der Fördermittel darf die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen.

Das Informationszentrum der KfW erreichen Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de und telefonisch unter der Servicenummer 01801-335577 zum Ortstarif.


KfW-Programm zur CO2-Minderung

Die Förderhöhe für Ihre geplante Anlage beträgt rund 2%.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden alle Privatpersonen oder Träger von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Klimaschutzinvestitionsmaßnahmen
  • Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden zum Zwecke der CO2-Minderung und Energieeinsparung, Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle sowie die Erneuerung der Heizung
  • Maßnahmen an bestehenden und neuen Wohngebäuden zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Installation von Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen, Wärmepumpen, Biogas- und geothermischen Anlagen, Wärmetauschern und Wärmerückgewinnungsanlagen
  • Gefördert werden die Errichtung und der Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 60

Wie sind die Konditionen des Darlehens?

Die Darlehen sind langfristig und zinsgünstig. Die Zinssätze werden auf 10 Jahre festgeschrieben und danach neu bestimmt. Die aktuell gültigen Zinssätze entnehmen Sie bitte der Tabelle der KfW- Konditionen.

Wie beantrage ich die Fördermittel?

Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Leistungen im Bereich Planungs- und Energieberatung gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse. Einzelheiten unter www.kfw-foerderbank.de

In welcher Höhe wird gefördert?

Gewährt werden Darlehen in Höhe der Investitionskosten. Die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre und 3 tilgungsfreie Anlaufjahre. Bei größeren Vorhaben kann ausnahmsweise auch eine Laufzeit von 30 Jahren gewährt werden. Die Tilgungsfreie Zeit beträgt dann 5 Jahre.

Der Kredithöchstbetrag liegt bei 5 Mio. EUR. KfW-Energiesparhäusern 60 werden mit maximal 30.000 EUR je Wohneinheit gefördert.

Wie muss ich das Darlehen zurückzahlen?

Nach Abschluss Ihres Vorhabens, müssen Sie Ihrer Hausbank die Verwendung der Gelder belegen, sowie die Erfüllung eventueller Auflagen.

In den ersten tilgungsfreien Jahren müssen nur Zinsen auf die abgerufenen Kreditbeträge gezahlt werden. Später ist in vierteljährlichen Raten zu tilgen. Der Kredit kann auch außerplanmäßig getilgt werden.

KfW-Darlehen können mit anderen Fördermitteln und der Investitionszulage kombiniert werden. Die Summe der Fördermittel darf die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen.

Das Informationszentrum der KfW erreichen Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de und telefonisch unter der Servicenummer 01801-335577 zum Ortstarif.


KfW-Programm - Erneuerbare Energien

Die Förderhöhe für Ihre geplante Anlage beträgt rund 2%.

Wer wird gefördert?

In- und ausländische, gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden;
Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind; Freiberuflich Tätige; Natürliche Personen und gemeinnützige Antragssteller, die den erzeugten Strom/die erzeugte Wärme einspeisen

Was wird gefördert?

  • Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung gemäß Gesetz zur Neuregelung des Rechts Erneuerbare Energien im Strombereich (EEG) vom 21.07.2004 (BGBl. l. S. 1918), wie z. B. Windkraft- oder Photovoltaikanlagen
  • Errichtung, Erweiterung, Erwerb von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) und Anlagen zur Wärmeerzeugung

Wie sind die Konditionen des Darlehens?

Kreditlaufzeit
bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren

Verzinsung
Bankdurchgeleiteter Kredit:

Risikogerechte Festlegung des Zinssatzes durch die Hausbank unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmer und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten (für detailliertere Informationen siehe Risikogerechtes Zinssystem).
Direktkredit:
geltender Programmzinssatz

Bei Zusage wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgelegt, danach wird der Zinssatz neu bestimmt.

Bereitstellungsprovision
0,25 % pro Monat für den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum

Auszahlung
96 %


Tilgung

  • in gleich hohen vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre
  • außerplanmäßige Tilgung innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten möglich

Sicherheiten

Bankdurchgeleiteter Kredit:
bankübliche Sicherheiten, z.B. Grundschulden oder Bürgschaften
Direktkredit:
gebunden an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen

Kombinationsmöglichkeiten
Die Mittel aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien sind grundsätzlich mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten kombinierbar, nicht jedoch mit Krediten aus anderen KfW- oder ERP-Programmen.

Das Informationszentrum der KfW erreichen Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de und telefonisch unter der Servicenummer 01801-335577 zum Ortstarif.


BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben

Die Förderhöhe für Ihre geplante Anlage beträgt rund 2%.

Wer wird gefördert?

In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Privatpersonen und Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Was wird gefördert?

Vorhaben die aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Verminderung von Umweltbelastungen beitragen können. Umweltschonende Produktionsverfahren (integrierter Umweltschutz) werden mit Vorrang gefördert.

Beispiele:

  • Abwasserreinigung/Wasserbau
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Sanierung von Altablagerungen
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen)
  • Minderung von Lärm und Erschütterung
  • Energieeinsparung, rationelle Energieverwendung und Nutzung erneuerbarer Energien
  • Umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung

Die Verfahren sollen den Stand der Technik in Deutschland verbessern, zum Beispiel besser sein als der Umweltschutzstandart. Das Verfahren muss erstmals in dieser Form angewendet werden.

Wie sind die Konditionen des Darlehens?

Ein KfW-Darlehen mit Zinszuschuss des BMU kann bis zu 70 % der förderfähigen Kosten ausmachen - ohne Höchstbetrag. Zudem kann ein Investitionszuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten ausgezahlt werden. Mit Begründung, warum der Zinszuschuss nicht ausreicht.

Der Kredit kann bis zu 30 Jahre laufen, davon maximal 5 Jahre tilgungsfrei. Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Laufzeit festgeschrieben, danach gelten die Konditionen des Kapitalmarktes. Der BMU-Zinssatz liegt normalerweise in den ersten 5 Jahren ca. 5 % unter den Kapitalmarktkonditionen.

Genaue Konditionen finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de

Wie wird das Geld ausgezahlt?

Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt.

Wie beantrage ich die Fördermittel?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Privatpersonen stellen ihren Antrag über die Hausbank. Die KfW empfiehlt, vor Antragstellung eine formlose Projektskizze zur fachlichen Vorprüfung (bei der KfW) einzureichen. Das Antragsformular kann bei der KfW bestellt werden: bestellservice@kfw.de

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Beschreibung und Begründung ihres Vorhabens. Warum hat ihr Vorhaben Demonstrationscharakter? Welche Umweltschutzwirkungen werden durch ihr Vorhaben erreicht?
  • Finanzbedarfsplanung, aus der ersichtlich ist, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe die Mittel benötigt werden.

Wie muss ich das Darlehen zurückzahlen?

Die Darlehen müssen nach dem Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen Halbjahresraten getilgt werden. Eine vorzeitige, außerplanmäßige Tilgung ist möglich.

Das Informationszentrum der KfW erreichen Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de und telefonisch unter der Servicenummer 01801-335577 zum Ortstarif.


Kontakt - KfW-Förderbank

KfW-Förderbank
Postfach 11 11 41
D - 60046 Frankfurt

Telefon: 01801 / 33 55 77 (Infocenter)
Telefax: 069 / 74 31-29 44

infocenter@kfw.de
www.kfw-foerderbank.de

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