Planung und Erträge

Planung einer Solaranlage

Für die Errichtung einer Solaranlage wird zunächst eine geeignete Aufstellungsfläche benötigt. Meist ist dies das Dach eines Gebäudes. Doch hier sind einige Dinge zu beachten:

Der Ertrag der Solaranlage hängt ganz wesentlich davon ab, wie die Solarmodule zur Sonne ausgerichtet sind. Optimal ist ein nach Süden ausgerichtetes Dach mit einem Neigungswinkel von etwa 30°. Doch auch ein Dach welches nicht optimal ausgerichtet ist, kann sich eignen. Was sehr wichtig ist: Das Dach muss unbedingt unverschattet sein. Bereits kleine Schattenbereiche können die Leistung der Anlage negativ beeinträchtigen. Bitte lassen Sie sich von unseren Ingenieuren beraten.

Um eine Leistung von 1 kWp zu erreichen, müssen auf einer Fläche von etwa 10 m² Solarmodule installiert werden. In unseren Breitengraden kann man von einer Leistung von durchschnittlich 850 kWh pro kWp installierter Leistung ausgehen. Auf der Insel Rügen liegt die Leistung bei circa 1040 kWh pro kWp.

Beispiel:

Sie leben auf der Insel Rügen. Sie haben ein Haus mit einer nach Süden ausgerichteten Dachfläche. Der Neigungswinkel beträgt 30°.

Sie möchten 30 m² der Dachfläche bebauen. 30 m² entsprechen einer Leistung von etwa 4 kWp. Der Energieertrag auf Rügen liegt bei 912 kWh pro installiertem kWp. Ihre Anlage wird also 3648 kWh Solarstrom im Jahr produzieren. Bei einer Vergütung in Höhe von 24,43 Cent/kWh erhalten Sie Einspeisevergütung in Höhe von 891,21 €.

Solarstrom-Vergütung

 

Photovoltaikanlagen, die auf oder an Gebäuden installiert werden, erhalten folgende Einspeisevergütung:

Vergütung nach EEG
Absenkung von 13%/Jahr
2011
ct/kWh
2012*
ct/kWh
Aufdach bis 30 kW 28,74 24,43
Aufdach, Anlagenteil > 30 kW
27,34 23,23
Aufdach, Anlagenteil > 100 kW 25,87 21,98
Eigenverbrauch über 30% bis 30 kWp 16,74 12,43
Eigenverbrauch unter 30% bis 30 kWp 12,36 8,05
Freiflächenanlagen, Gewerbeflächen 21,11 17,94
Konversionsflächen, versiegelte Flächen 22,07 18,76

* Zum 1. Januar 2012 erfolgt eine Absenkung um 15 Prozent.

Download aller Vergütungssätze für Erneuerbare Energien

Die Vergütung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Wenn Sie 2012 eine Anlage bauen, bekommen Sie die gesamten 20 Jahre den vollen Vergütungssatz von z.B. 24,43 Cent/kWh.

Berechnungsbeispiel:

  • Sie bauen 2012 eine Anlage mit einer Leistung von 40 kW.
  • Für die ersten 30 kWh erhalten Sie eine Einspeisevergütung von 24,43 Cent/kWh. (Anteil an der Leistung der Anlage 75%)
  • Für die weiteren 10 kWh erhalten Sie eine Einspeisevergütung von 23,23 Cent/kWh. (Anteil an der Leistung der Anlage 25%)
  • Durchschnittliche Mindestvergütung: 0,75 x 24,43 Cent + 0,25 x 23,23 Cent = 24,13 Cent (siehe auch Solarförderung)

Montage einer Solaranlage

Prinzipiell können Solaranlagen auf jedem Dach angebracht werden. Bei geneigten Dächern werden die Module mittels spezieller Metallkonstruktionen oberhalb der Dachhaut angebracht. Die Dachhaut bleibt unverändert.

Es besteht auch die Möglichkeit einer Indach-Montage. Hier übernehmen die Solarmodule die Funktion der Dachziegel, sie werden in die Dachhaut integriert. Die Indach-Montage ist optisch ansprechend, aber die Installation ist sehr aufwändig.

Flachdächer haben den Vorteil, dass die Module optimal zur Sonne ausgerichtet werden können. Die Neigung wird durch die Installation eines Ständerwerkes erreicht.

Die erwartete Lebensdauer von Solarmodulen liegt bei mindestens 25 Jahren. Eine einwandfreie Montage vermeidet Schäden an der Haltekonstruktion und an der elektrischen Verdrahtung und sichert so den langfristigen Einsatz der Solarmodule.

Statische Anforderungen

Durch das zusätzliche Gewicht einer Solaranlage werden etwa 0,25 kN/m² Belastung erreicht. Dies liegt in der Regel unterhalb der 15% der Gesamtlast für die ein Dachstuhl ausgelegt ist. Bei besonders großer Dachneigung kann eine Prüfung der Dachstatik sinnvoll sein.

Genehmigung von Solaranlagen

Die Genehmigung von Solaranlagen zur Stromerzeugung geschieht durch die Bauordnungsämter. Zuständig sind die Länder (Landesbauordnung). In der Regel sind Solaranlagen genehmigungsfrei Einige Länder bestehen auf die Genehmigung für Anlagen, die aus dem Baukörper hervorspringen. Anlagen an denkmalgeschützten Bauten und Freiflächenanlagen sind genehmigungspflichtig. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Bauordnungsbehörde nach bestehenden Vorschriften oder befragen Sie unsere Ingenieure.

Neugierig geworden? Dann nehmen Sie doch gleich Kontakt mit uns auf: info@system-energie.de oder per Telefon 038303-85600.